Hinweisgeber*innensystem der Universität für angewandte Kunst Wien
Mit dem neuen HinweisgeberInnenschutzgesetz  (HSchG) wurde die EU-Whistleblowing-Richtline in Österreich umgesetzt.

Das HSchG bildet die Rechtsgrundlage für den Schutz von Hinweisgeber*innen (Whistleblower*innen), die auf Rechts- und Regelverstöße an der Angewandten aufmerksam machen und verpflichtet uns als Universität einen Meldekanal (Hinweisgeber*innen-System) einzurichten.

Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten oder im Zusammenhang mit der Angewandten Kenntnis davon erlangen, dass gegen zu beachtende Gesetze und Vorschriften verstoßen wird, können ihre Hinweise unter bestimmten Kategorien im Hinweisgeber*innen-System anonym und vertraulich einbringen. Die Rechtsabteilung und die Interne Kontrolle gehen jedem Hinweis nach.

Anonymität und Vertraulichkeit sind durch das Hinweisgeber*innen-System jedenfalls gegeben.

Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgeber*innen-System nicht für allgemeine Beschwerden oder Unmutsäußerungen zur Verfügung steht. Hierzu wenden Sie sich bitte wie gewohnt an Ihre*n Vorgesetzte*r, Ihre Interessenvertretung und/oder an das Rektorat.

Nähere Informationen finden Sie unter:

RIS - HinweisgeberInnenschutzgesetz
sowie in unserem Leitfaden zum Hinweisgeber*innen-System

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

  • Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
  • Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.

Wie Sie sich selber schützen

  • Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
  • Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
  • Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.